Kindersitz in Kroatien: was mit Kindern im Auto gilt
Wer im Urlaub in Kroatien Auto fährt, muss die Kindersitz-Regeln des Landes beachten, auch im Mietwagen. Hier die Regeln laut ADAC-Länderinfo und was du bei Mietwagen und Transfer klären solltest.
Kindersitz-Regeln in Kroatien
- Kinder kleiner als 1,35 m brauchen einen Kindersitz, der zu Gewicht und Größe passt und in der EU zugelassen ist.[1]
- Ein rückwärtsgerichteter Sitz auf dem Beifahrersitz ist nur mit deaktiviertem Airbag erlaubt.[1]
- Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m dürfen nur hinten mitfahren; der Sicherheitsgurt reicht, eine Sitzerhöhung ist nicht nötig.[1]
- Den Beifahrersitz dürfen Kinder ab 1,50 m nutzen.[1]
- Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht in Autos mitfahren, deren Rücksitze keine Sicherheitsgurte haben.[1]
Regeln und Bußgelder können sich ändern. Vor der Reise beim ADAC, ÖAMTC oder der Botschaft prüfen.
Mietwagen: Sitz mieten oder mitnehmen?
Der ADAC rät, bei Mietfahrzeugen immer den passenden Kindersitz mit anzumieten und dabei Größe und Gewicht des Kindes anzugeben.[2]
Modell und Zustand des Mietsitzes kennst du aber erst bei der Abholung. Prüf dann das Etikett (R129 oder R44) und den Größenbereich. Den eigenen Sitz mitzunehmen lohnt sich, wenn er sich ohne Isofix mit dem Autogurt sicher einbauen lässt. Bei vielen Airlines zählt ein Kindersitz zum kostenlosen Babygepäck, Details im Handgepäck-Checker.
Taxi und Transfer
Taxi oder Transfer rechtzeitig vorbestellen, den Kindersitz dazubuchen und Größe sowie Gewicht des Kindes angeben (ÖAMTC-Tipp).[3] Ob der Sitz wirklich da ist, weißt du erst bei der Abholung. Für Babys ist eine Babyschale, die sich ohne Basis mit dem Dreipunktgurt befestigen lässt, die sichere Lösung. Solche Modelle zeigt der Kindersitz-Finder mit Filter „Taxi/Transfer“.
Häufige Fragen
Ab wann darf mein Kind in Kroatien vorne sitzen?
Laut ADAC ab einer Körpergröße von 1,50 m. Zwischen 1,35 und 1,50 m fährt das Kind hinten und nur mit dem Gurt.
Braucht mein Kind in Kroatien eine Sitzerhöhung?
Unter 1,35 m braucht es einen passenden, EU-zugelassenen Kindersitz. Zwischen 1,35 und 1,50 m reicht laut ADAC der Sicherheitsgurt auf dem Rücksitz.
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Quellen
- ADAC: Kroatien – Verkehrsregeln (Abschnitt Kindersitze), abgerufen 16.10.2026
- ADAC: Kindersitz-Normen (R44, R129, i-Size) – Empfehlung zu Mietfahrzeugen, abgerufen 08.10.2026
- ÖAMTC: Sicher im Taxi oder Mietwagen unterwegs mit Kindern, abgerufen 08.10.2026